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Kommission legt neue Ökodesign-Regeln für Industrielüfter fest

19.09.2024

Neue, harmonisierte EU-Vorschriften zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Erleichterung der Reparatur von Industrieventilatoren wurden heute von der Kommission verabschiedet. Die neuen Maßnahmen aktualisieren und ersetzen die bestehende Verordnung aus dem Jahr 2011 und decken eine Vielzahl von Ventilatortypen, -größen und -anwendungen in unterschiedlichsten Bereichen ab – von industriellen Prozessen bis hin zu Heizungs-, Kühl- und Lüftungsanlagen in Büro- und Wohngebäuden. Die Anforderungen tragen zu geringeren Energiekosten für europäische Unternehmen bei und verschaffen Herstellern effizienter, langlebiger und reparierbarer Produkte einen Wettbewerbsvorteil.

Durch die heute eingeführten Änderungen wird der Stromverbrauch von Industrieventilatoren in der EU bis 2030 voraussichtlich um rund 31 TWh pro Jahr niedriger sein als ohne entsprechende Vorgaben. Diese Einsparung entspricht dem jährlichen Stromverbrauch von etwa 10 Millionen Elektrofahrzeugen. Die neuen Regelungen im Vergleich zu den Vorschriften von 2011 werden bis 2030 jährliche Einsparungen von 8 TWh generieren, die bis 2040 auf 14 TWh pro Jahr steigen. Darüber hinaus wird geschätzt, dass Verbraucher und Unternehmen im Jahr 2030 jährlich rund 4 Milliarden Euro durch niedrigere Energiekosten und geringere Ersatzkosten (aufgrund der längeren Lebensdauer der Ventilatoren, die den neuen Anforderungen entsprechen) einsparen werden.

Die Verordnung betrifft Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW. Diese werden als Industrieventilatoren bezeichnet, um sie von anderen kleineren Ventilatoren, wie z. B. Komfortventilatoren (≤ 125 W) für Privathaushalte, zu unterscheiden. Für diese gelten, wie auch für Klimaanlagen, eigene Regelungen. 125 W sind bereits eine relativ hohe Leistung, weshalb sie in Privathaushalten eher selten anzutreffen sind. Die neuen Regeln legen überarbeitete Energieeffizienz-Schwellenwerte fest, die sicherstellen, dass ab Juni 2026 nur noch effiziente Industrieventilatoren gemäß den aktuellen Standards auf dem EU-Markt angeboten werden. Sie führen erweiterte Informationspflichten ein, darunter Angaben zur Leistung der Ventilatoren im Teillastbetrieb. Dies ermöglicht Systemplanern, den Energieverbrauch durch eine intelligentere Steuerung der Ventilatorsysteme zu optimieren und so potenziell erhebliche zusätzliche Energieeinsparungen zu erzielen. Die Verordnung legt außerdem Anforderungen an die Verfügbarkeit und maximale Lieferzeit von Ersatzteilen sowie an den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fachbetriebe fest, in Übereinstimmung mit der kürzlich veröffentlichten Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte.